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haus u. garten Service

Winterdienst

 

Die Durchführung des Winterdienstes gehört im Arbeitsbereich des Hausmeisters zu den schwierigsten Aufgaben, da hier eine tägliche sichheitsrelevante Durchführung erfolgen muss. Je nachdem in welcher Gemeinde die Liegenschaft liegt und mit welchen Besonderheiten diese versehen ist, kommen hier unterschiedliche Aufgabenstellungen zum tragen.

Aus diesem Grund ist es für ein Unternehmen wichtig, entsprechende Haftpflichtversicherungen nachweisen zu können.

Befindet sich die Liegenschaft an einer Hauptverkehrsstraße, gibt es auf dem Grundstücksbereich eine Tiefgarage oder eine Bushaltestelle usw.. Dies alles führt dazu, die Objekte entsprechend anzufahren und einen Einsatz auszuführen.

Genaue Auflagen zur Durchführung von Räum- und Streueinsätzen können Sie den jeweiligen Webseiten der Gemeinden entnehmen. Hier werden die entsprechenden Einsatzzeiten und Vorgaben für den Winterdienst innerhalb der Satzungen angezeigt. Hinzu kommen die gesetzlichen Vorgaben, welche in die Gemeindevorgaben mit einfließen.

Eine der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben lautet

"Bei anhaltendem Schneefall muss nicht fortlaufend geräumt oder gestreut werden. Der Räum- und Streupflichtige muss seiner Pflicht dann nachkommen, wenn der Schneefall geendet hat"

Für den weiteren Fortgang der Arbeiten kommen jetzt aber auch wieder die Zeiten der Gemeindeverordnung hinzu.

Beispiel:

Dauerhaft eintretender Schneefall ab 16:00Uhr bis einschl. 20:30Uhr.

Räum und Streupflicht besteht an einem Wochentag (Satzungsabhängig) in der Zeit von 7:00Uhr bis 20:00Uhr.

Im vorliegenden Beispiel wird / muss kein Winterdienst ausgeführt werden. Allerdings muss ein Winterdiensteinsatz am darauf folgenden Tag erfolgen, unabhängig davon ob es in der Nacht geschneit hat oder nicht.

Die erste Pflicht des Bürgers besteht in der richtigen Ausstattung der Kleidung, wenn er in der Winterzeit das Haus verlässt. Unabhängig von seiner Tätigkeit ist für den Gang auf der Straße entsprechendes Schuhwerk zu tragen und der Witterung angepasste Vorsicht geboten.

Wir arbeiten nach den Gemeinde- und Gesetzesvorgaben, sind im Besitz einer Haftpflichtversicherung und können derzeit auf 15 Jahre unfallfreie Winterdiensteinsätze verweisen.

Einen reinen Winterdienst in privaten oder gewerblichen Liegenschaften ohne dauerhafte Serviceaufgaben innerhalb einer Liegenschaften können wir auf Grund von Personalbindung leider nicht anbieten.



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